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Weil es in Deutschland zwei relevante Prüfkräfte bei der Standsicherheit gibt und in weiteren Ländern andere, kann die erforderliche Prüfkraft von uns als Hersteller eingestellt und kalibriert werden. Anwender können die Prüfkraft nicht selbst manuell verstellen, dabei würde die Kalibrierung entwertet und die Prüfungen wären rechtlich irrelevant.
Die Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001 schreibt ein Prüfmittelmanagement mit inbegriffener regelmäßiger Überprüfung der Prüfmittel vor.
Für Kipp-Tester.de ist dazu eine sog. ISO-Kalibrierung (auch Werks-Kalibrierung genannt) durchzuführen, die umfasst
• Referenzen, die auf nationale oder internationale Normale rückführbar sind. Diese werden jährlich kalibriert.
• Eine detaillierte Beschreibung über das Messverfahren und ggf. die verwendete Norm/Richtlinie.
• Eine Aufwärmzeit von mindestens 4 Stunden im Kalibrierlabor.
• Die Umgebungsbedingungen werden dokumentiert.
• Prüfung der Messergebnisse im Vier Augen Prinzip.
• Auswertung der Messwerte mit den angegebenen Herstellertoleranzen.
Damit erfüllen die ISO Kalibrierungen im Kipp-Tester.de Kalibrierlabor die Anforderungen der DIN EN ISO 9001.
Dazu gibt es keine gesetzlich eindeutige Vorgabe; Vergleichbar ist es etwa mit Winterreifen: In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht; Wer in der kalten Jahreszeit allerdings mit Sommerreifen fährt, sollte Einschränkungen (z. B. beim Versicherungsschutz) einkalkulieren.
Friedhofsverwaltungen führen Standsicherheitsprüfungen von Grabmalen nach der Frostperiode durch, um ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden und sich vor etwaigen Forderungen infolge nicht standsicherer Grabsteine zu schützen.
Der Aufwand macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Prüfungen nachweislich korrekt durchgeführt wurden und das beinhaltet auch mit einem korrekt eingestellten Prüfgerät und gültigem Prüfsiegel.
Am ehesten vergleichbar ist eine Kalibrierung mit einer Eichung. Allerdings dürfen Eichungen ausschließlich von Behörden, den Eichämtern, durchgeführt werden.
Bei der Kalibrierung wird das Prüfgerät – im Fall von Kipp-Tester das Feder-basierte Kraftmessgerät – in die vorgeschriebene Toleranz eines Neugerätes gespannt. In dem Zusammenhang reinigen wir jedes Gerät und führen eine umfangreiche Funktionsprüfung durch. Erst danach wird Kipp-Tester.de mit einem Prüfsiegel versehen und eine Prüf-Urkunde erstellt, die dem Besitzer zusammen mit dem kalibrierten Gerät übergeben wird.
Bei unseren Kalibrierungen findet also kein bleibender Eingriff in das Messgerät statt, vielmehr wird der Kipp-Tester.de wieder in den ursprünglichen Neugerät-Stand zurück kalibriert.
Tatsächlich können wir manchmal (selten) gebrauchte Kipp-Tester nach Inspektion, Austausch aller Verschleißteile und mit frischer Kalibrierung anbieten.
Da allerdings Kipp-Tester bei jeder Kalibrierung auch gewartet und ggf. instand gesetzt werden, haben Anwender in der Regel keine Veranlassung sich von ihrem Kipp-Tester zu trennen.
Wenn Sie einen gebrauchten Kipp-Tester wünschen, sollten Sie keinen Zeitdruck haben und sich am besten bei uns vormerken, damit wir Sie frühzeitig informieren, wenn ein gebrauchter Kipp-Tester angekündigt oder in Aussicht ist.
Die Prüfungen der Standfestigkeit von Grabmalen finden in der Regel im Frühjahr nach der Frostperiode statt, was im Gegenzug dazu führt, dass der Kipp-Tester die übrige Zeit in einer Art Dornröschenschlaf verbringt.
Der ideale Schutz dafür ist unser Transport- und Aufbewahrungskoffer, in dem der Kipp-Tester zwischen Schaumstoffpolstern in einer stabilen Kunststoffummantelung ruht.
Idealerweise sollte der Koffer bei längerer Nicht-Nutzung flach liegen, so dass er zum einen nicht umfallen kann und zum weiteren die zentrale Feder im Kipp-Tester nicht dauerhaft „unter Spannung“ ist.
Dringend abzuraten ist davon, das Prüfgerät auf der Andruckplatte stehend (womöglich ohne weiteren Schutz) „überwintern“ zu lassen, so dass es zusätzlich starken Temperaturschwankungen ausgesetzt ist.
Im Idealfall hat der Koffer mit dem Kipp-Tester darin einen festen „Liegeplatz“ in einem beheizten Raum. So minimieren Sie die Wahrscheinlichkeit einer über die normale Wartung und Kalibrierung hinausgehenden Reparatur vor dem nächsten Prüfdurchlauf.
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Diese Frage stellen Grabstättennutzungberechtigte und Versicherungen immer dann, wenn ein Grabmal als nicht standsicher diagnostiziert wurde oder wenn ein Malheur passiert ist.
Im Unterschied zu rein händischen Prüfverfahren (durch Druck und Zug, sog. „Rüttelprobe“) ist bei Standsicherheitsprüfungen mit dem Kipp-Tester davon auszugehen, dass mit der korrekten Prüfkraft (in Deutschland derzeit 300 Newton an der Oberkante des Grabmals) getestet wurde.
Allerdings sollte das Prüfgerät bei Durchführung der Prüfung über eine gültige Kalibrierung verfügen, weil andernfalls Prüfende in vergleichbarer misslicher Lage sind wie, wenn man bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist und trotz hinlänglichem Abstand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird . . .
Wenn also Grabstättennutzungsberechtigte oder Versicherungen die Korrektheit einer Prüfung anzweifeln mit der zutreffenden Begründung, das Prüfgerät verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung nicht über eine gültige Kalibrierung, sollte eine außergerichtliche, gütliche Einigung angestrebt werden, bei der vermutlich beide Seiten „Federn lassen“.
Selbst wenn sich bei späterer Kalibrierung herausstellen sollte, dass der Kipp-Tester innerhalb des Toleranzbereiches ist, hat das keinerlei rückbezügliche Auswirkung auf frühere Prüfungen ohne gültige Kalibrierung.
Auf Nummer sicher gehen alle Beteiligten, wenn grundsätzlich vor dem Prüfdurchlauf im Frühsommer jeden Jahres alle Kipp-Tester neu kalibriert werden – dann sind Zweifel ausgeräumt.
Vorab: Der nachfolgende Text ist keine Rechtsberatung und will auch keine solche ersetzen. Vielmehr wird versucht, Unwissenheit, Unsicherheit und Zweifel zum Thema „Standsicherheitsprüfung bei Grabmalen“ auszuräumen und damit letztlich Ungerechtigkeit zu vermeiden und Streitereien vorzubeugen.
Wenn also Ihr Grabstein als lose oder wackelig stehend erkannt wurde . . .
. . . ein Warn-Aufkleber am Grabstein prangt, das Grab abgesperrt ist oder das Grabmal umgelegt wurde, müssen Grabstättennutzungsberechtigte aktiv werden.
Zunächst versuchen Sie bitte sich bewusst zu machen, dass ein als lose stehend erkanntes Grabmal zwar ärgerlich, aber bei Weitem nicht so schlimm ist, als wenn jemand durch den stürzenden Grabstein zu Schaden gekommen wäre . . .
Dennoch geht’s auch in diesem Fall um Geld, denn mitunter ist die Neu-Errichtung eines Grabmals sogar aufwendiger als seinerzeit der neue Grabstein.
Wenn Sie als Grabstättennutzungsberechtigte Zweifel an der Korrektheit der Standsicherheitsprüfung haben, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung und bitten um Aufklärung, im Zweifel lassen Sie sich das Prüf-Protokoll zeigen: Wurde die Prüfung von zwei Prüfenden durchgeführt und protokolliert, scheint das soweit in Ordnung zu sein und es bleibt die Frage des Prüfverfahrens.
Wurde lediglich händisch (also ohne Prüfgerät) per Zug-Druck-Verfahren (sog. Rüttelprobe) geprüft? Mit welcher Gewissheit ist dann die vorgeschriebene (maximale) Krafteinwirkung von 300 N(ewton) – und auf keinen Fall mehr – nachweisbar?
Wurde die Prüfung händisch mit einem Kraft-Prüfgerät mit 300 N(ewton) durchgeführt, scheint auf den ersten Blick alles seine Richtigkeit zu haben; Verfügte das Prüfgerät zum Zeitpunkt der Prüfung über eine gültige Kalibrierung, hat die Friedhofsverwaltung alles richtig gemacht und Ihr Grabstein wurde zu Recht als „Wackelkandidat“ ausgemacht. Seien Sie froh, dass die Gefahr erkannt wurde bevor Schlimmeres passierte.
Verfügte das Prüfgerät zum Zeitpunkt der Prüfung nicht über eine gültige Kalibrierung, dürfte es für den Friedhofsträger schwierig werden, die 100 %-ige Korrektheit der Prüfung zu belegen . . .
Wie oben geschrieben, möchte dieser Text Sie mit dem Procedere der Standsicherheitsprüfung von Grabsteinen vertraut machen. Wenn Sie Zweifel haben an der Korrektheit der Prüfung, führen Sie hier einen ersten Check durch. Bleiben Zweifel, lassen Sie sich ggf. juristisch beraten.
Wenn der Grabstein nicht mehr sicher steht.
Das kommt gar nicht so selten vor, wie Sie vlt. vermuten: Die Witterung setzt Grabmalen zu, auf den meisten Friedhöfen wird immer wieder gegraben, eingeebnet oder verdichtet, Metallanker, Halterungen, Dübel udgl. rosten, Fugen bröckeln, Kleber lösen sich und der ein oder andere Grabstein wird vlt. unbemerkt von einer Maschine touchiert und wird dadurch gelöst . . .
Wenn eindeutig geklärt ist, dass Sie als Grabstättennutzungberechtigte für die Beseitigung der Gefahr, die vom lose oder wackelig stehenden Grabstein ausgeht, zuständig sind, sollten Sie kühlen Kopf bewahren und die für Sie richtige Lösung anstreben:
Ist jemand anderes (Dritter) dafür verantwortlich zu machen oder besteht für das Grabmal vlt. noch Garantie oder Gewährleistung oder könnten Sie den Errichter ggf. zu einer Einigung auf Kulanz bewegen?
Geht es um ein Grabmal, das noch lange auf dem Grab bleiben soll? Z. B.: Weil es um ein Familiengrab geht, das noch langfristig genutzt werden soll
oder
Wird die betreffende Grabstätte in absehbarer Zukunft aufgelöst und das Grabmal wäre dann ohnehin zu entfernen? Gibt es für die „Rest-Laufzeit“ eine günstigere Alternative?
Beraten Sie im Familienkreis die Szenarien und holen sich als Laien Rat bei Fachleuten (Steinmetz, Steinbildhauer udgl.) – und zwar grundsätzlich bei mehreren. Zum einen belebt Konkurrenz bekanntlich das Geschäft und zum anderen hat Fachfrau B vlt. bessere Ideen als Fachmann A mit handwerklich tradiertem Vorschlag und Fachbetrieb C kann womöglich eine kostengünstige Alternative anbieten.
Vergleichen Sie die Angebote in Ruhe und schaffen soweit wie möglich Planungssicherheit (möglichst Festpreis), um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. In jedem Fall muss am Ende sichergestellt sein, dass Ihre Grabstätte wieder in tadellosem Zustand ist und dass von Ihrem Grabmal keine Gefahr mehr ausgeht. Vlt. können Sie mit dem Errichter sogar einen Gewährleistungszeitraum vereinbaren, in dem er haftet, sofern das Grabmal in der Frist als Wackelkandidat ausgemacht werden sollte . . .
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